Frau und Beruf

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Existenzgründung

Ein eigenes Unternehmen – das klingt nach Freiheit, Reichtum, Unabhängigkeit. Statt sich an vorgegebene Bedingungen anzupassen, schaffen Sie sich Ihre eigenen Strukturen. Schon viele Frauen haben diese Herausforderung mit Bravour gemeistert. Doch Vorsicht: In der Praxis werden den Freiräumen durch die Bedingungen des Marktes, durch Zeit- und Geldmangel Grenzen gesetzt. Und auch das Sprichwort „Der Kunde ist König“ birgt viel Wahres.

Die Existenzgründung ist nicht in jedem Fall eine bequeme Alternative zur vielleicht frustrierenden Stellensuche und noch weniger eine Patentlösung bei fehlender Kinderbetreuung. Gerade wenn Sie zu Hause arbeiten, müssen Sie selbst und Ihre Familie viel Disziplin aufbringen, um das notwendige Arbeitspensum tatsächlich einzuhalten.

Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit eine Existenzgründung planen, können Sie eine Unterstützung der Arbeitsverwaltung beantragen:

Agentur für Arbeit:

Gründerinnen, die Arbeitslosengeld I erhalten, können einen Antrag auf „Gründungszuschuss“ stellen, wenn bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, dessen Dauer bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage beträgt. Als Selbstständige erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe Ihres Arbeitslosengeldes, das Sie zuletzt bezogen haben. Aufgestockt wird der Betrag um pauschal 300 Euro zur sozialen Absicherung für 6 Monate Kranken- und Rentenversicherung. Diese 300 Euro können auch noch weitere 9 Monate gezahlt werden.

Diese Förderung ist eine so genannte „Kann-Leistung“. Das bedeutet, Sie haben keinen Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Binden Sie Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit rechtzeitig in Ihre Überlegungen ein. Klären Sie ab, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um eine Förderung zu erhalten. Dort erhalten Sie auch die entsprechenden Antragsformulare.

 

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In einem Unternehmenskonzept (Businessplan) stellen Sie Ihr Gründungsvorhaben ausführlich dar. Als wichtigste Grundlage für Ihre Entscheidungen in Sachen Existenzgründung beinhaltet das Konzept alle notwendigen Planungen. Es ist notwendig für jede weiterführende Beratung und unerlässlich für die Bewilligung von Förder- und Finanzierungsmitteln. In der Ausarbeitung geht es nicht nur um Visionen, sondern vor allem darum, konkrete Ziele und Umsetzungsstrategien zu formulieren.

Doch Sie werden nicht alleine gelassen, wenn Sie ein Unternehmenskonzept erstellen – es existieren zahlreiche Unterstützungsangebote: Beratungsstellen für Existenzgründerinnen und -gründer wie die Startercenter, die Wirtschaftsförderungseinrichtungen und die Kammern sind nur einige Anlaufpunkte. Dort können Sie Start- und Begleitberatungen in Anspruch nehmen und an Seminaren oder Workshops teilnehmen.

Auch wenn Sie eine geeignete Vorlage für ein Unternehmenskonzept suchen, wenden Sie sich an die Beratungsstellen. Wollen Sie sich im Internet auf die Suche machen, bedenken Sie bitte, dass Sie dort häufig nur allgemein gehaltene Textbausteine finden. Solche 08/15-Beschreibungen haben jedoch keinen Aussagewert! Das Konzept muss auf Ihr Vorhaben zugeschnitten sein.

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Möchten Sie sich bei der Gründungsvorbereitung von einer Unternehmensberatung unterstützen lassen, können Sie vom Land NRW und der Europäischen Union (EU) Zuschüsse bekommen. Land und EU haben das Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) aufgelegt, das „Finanzspritzen“ vorsieht. Wenn Sie sich also vor der Gründung bzw. vor einer Betriebsübernahme individuell beraten lassen möchten, können Sie von diesem Programm profitieren. Zusammen mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater entwickeln und prüfen Sie Ihr persönliches Gründungskonzept. Auch bei der Umsetzung bekommen Sie Unterstützung.

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Gemeinsam mit einer Beraterin oder einem Berater bereiten Sie intensiv Ihre Gründung vor. Diese Einzelberatung kann mit bis zu vier Tagewerken (bei Betriebsübernahmen mit bis zu sechs Tagewerken) innerhalb von zwölf Monaten gefördert werden. Die Zuschüsse betragen für die Gründungsberatung 50 % eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 Euro.

Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II sowie Hochschulabsolventinnen und Berufsrückkehrende mit vergleichbarem Einkommen können einen erhöhten Fördersatz von 80 % des Tageswerksatzes für Beratungen erhalten, Auch in diesen Fall werden maximal 400 Euro gefördert.

Der Gründungszirkel ist eine Kombination aus Einzel- und Kleingruppenberatung. Im Gründungszirkel bekommen Sie gleich mehrfach professionelle Begleitung: Sie bereiten sich unter fachlicher Anleitung einer erfahrenen Gründungsberaterin oder eines erfahrenen Gründungsberaters und im Austausch mit anderen Gründungswilligen auf Ihre Existenzgründung vor. Somit gewinnen Sie auch durch das Wissen und die Fragen anderer Gründerinnen und Gründer.

Individuelle Probleme können Sie zudem in einer Einzelberatung mit einer Gründungsberaterin oder einem Gründungsberater behandeln. Fragen Sie in Ihrem Startercenter vor Ort nach, wann der nächste Beratungszirkel startet und wie hoch der Beratungskostenzuschuss für Sie ist. Durch die Vorbereitung in der Gruppe ist der Gründungszirkel auf jeden Fall deutlich günstiger, aber nicht minder intensiv als eine Einzelberatung.

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Auch wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, dürfen Sie sich selbstständig machen. Doch die Selbstständigkeit muss nebenberuflich sein; der Zeitumfang muss unter 15 Stunden pro Woche liegen. Sofern Sie eine Nebenbeschäftigung mit weniger als 15 Wochenstunden ausüben, wird Ihr Nebeneinkommen angerechnet. Dabei bleiben jedoch 165 Euro monatlich anrechnungsfrei. Wichtig ist, dass Sie jede Nebenbeschäftigung der Agentur für Arbeit unverzüglich und ohne Aufforderung melden. Weitere Infos erhalten Sie bei der Arbeitsagentur.

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