
Tipps
Arbeitszeitmodelle
Unser Tipp 1:
Angestellte mit Teilzeit-Wunsch müssen die Arbeitszeitverkürzung spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn schriftlich beantragen (Fax oder Mail reichen nicht!). Die Frist unbedingt einhalten! Wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber z. B. wegen eines Formfehlers den Antrag nicht annimmt, können Sie erst nach zwei Jahren einen erneuten Versuch starten.
Unser Tipp 2:
Auch wenn Sie einen Minijob ausüben, können Sie sich unter bestimmten Bedingungen arbeitslos melden, z. B. wenn Sie pro Woche weniger als 15 Stunden arbeiten. Den pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung können Sie durch einen eigenen Beitrag auf die reguläre Höhe von 18,7 % aufstocken. So sichern Sie sich den vollen Anspruch auf sämtliche Leistungen der Rentenversicherung. Außerdem vermeiden Sie dadurch auch Lücken in Ihrem Beitragsverlauf.
Unser Tipp 3:
Wenn Sie sich für einen Minijob entscheiden, dann nur für kurze Episoden in Ihrem Berufsleben, z. B. um ein neues Berufsfeld kennenzulernen. Betrachten Sie diese Phase als (meist schlecht bezahltes) Praktikum. Wenn Sie feststellen, dass Ihnen für eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit Qualifikationen fehlen, nutzen Sie das Angebot an beruflicher Beratung und Orientierung. Es ist nie zu spät, mit beruflicher Aus- oder Weiterbildung neu durchzustarten!